Das Gremium soll sich an Vorhaben der Samtgemeinde zu jugendrelevanten Themen beteiligen und dabei Vorschläge zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Jugendlichen machen. Es soll aus neun Mitgliedern zwischen 16 und 25 Jahren bestehen, die im Zwei-Jahres-Rhythmus gewählt werden. Der Wohnsitz – der Nebenwohnsitz reicht auch – muss in der Samtgemeinde Rodenberg sein. Von einer Wahl ausgeschlossen sind Jugendliche, die bereits in politischen Gremien aktiv sind. Wer sich für das Jugendparlament aufstellen lassen möchte, muss den Wahlvorschlag ausfüllen und diesen bis zum 5. Februar um 15 Uhr im Rathaus in Rodenberg abgeben. Das Dokument liegt dort auch am Empfang bereit, es kann aber auch online unter www.rodenberg.de/wahl-eines-jugendparlamentes heruntergeladen werden. Die Wahl findet dann vom 18. bis 22. Februar statt. Die Stimmabgabe für wahlberechtigte Jugendliche ist während der Öffnungszeiten des Rathauses in Rodenberg sowie am Dienstag, 19. Februar, und am Donnerstag, 21. Februar, jeweils von 15 bis 18 Uhr, im Foyer des Gewerbeparks in Lauenau, Carl-Sasse-Straße 3, möglich. Wer zur Wahl steht, wird Anfang Februar bekanntgegeben. Wer noch Fragen hat, kann sich im Rathaus telefonisch unter 05723/70513 oder per Mail an c.bruns@rodenberg.de melden. Foto: jl/Archiv