Der Ausgangspunkt des Laserstrahls konnte in der Ortsmitte in Helpsen, ausgehend von einem Privatgrundstück, lokalisiert werden. Das für das Anstrahlen von Gartenbäumen verwendete Laserlichtsystem wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg beim Amtsgericht Bückeburg wegen des Tatverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr von der Polizei sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden geführt, ob das in der Erde befestigte Laserlicht durch den Helpser Grundstücksbesitzer oder einer anderen Person missbräuchlich verwendet wurde.