Für den Erwerb des Sportabzeichens muss die Schwimmfähigkeit nachgewiesen werden. Im Erwachsenenbereich geschieht dies entweder durch das Ablegen einer Schwimmdisziplin im Bereich Ausdauer oder Schnelligkeit oder durch 15 Minuten Dauerschwimmen. Kinder bis zu 12 Jahren erbringen den Nachweis durch 50 Meter Schwimmen ohne Zeitlimit oder das „Deutsche Jugendschwimmabzeichen” ab Bronze. Jugendliche ab 12 Jahre müssen 200 Meter in maximal 11 Minuten schwimmen oder das „Deutsche Schwimmabzeichen” in Gold vorlegen. Eine Zugehörigkeit zu einem Sportverein ist nicht notwendig. Wer länger nicht sportlich aktiv war, sollte sich vorher sportärztlich untersuchen lassen. An allen anderen Montagen, auch in den Ferien, besteht die Möglichkeit von 18.30 Uhr bis 20 Uhr für den Erwerb des Sportabzeichens auf dem Sportplatz der SGR zu trainieren. Foto: bb