BÜCKEBURG (nh). Nach den tragischen Hubschrauberabsturz am Montag, dem 1. Juli, bei dem eine junge Pilotin getötet und ein Pilot leicht verletzt wurde, darf der Flugbetrieb mit den EC-135-Hubschraubern wieder aufgenommen werden. Am 1. Juli war ein Hubschrauber dieses Typs bei einem Übungsflug, ausgehend vom Internationalen Hubschrauberausbildungszentrum in Achum, im Kreis Aerzen abgestürzt. Die Einstellung des Flugbetriebes mit dem betroffenen Muster sei eine grundsätzliche Folgemaßnahme eines Flugunfalls, erklärt der zuständige Presseoffizier Oberstleutnant Michael Baumgärtner. „Im Rahmen der Untersuchungen waren keine systemimmanente Fehler erkennbar, die eine Sperrung der gesamten Flotte des betroffenen Flugzeugmusters durch General Flugsicherheit rechtfertigen würde. Somit wurde der Flugbetrieb mit der EC 135 am vergangenen Montag wieder aufgenommen”, erklärt Baumgärtner. Die Ergebnisse würden nach wie vor keinen Schluss auf die Unfallursache zulassen. Die Untersuchungen würden durch General Flugsicherheit geführt, ein Ergebnis zur Unfallursache und zum Unfallhergang liege derzeit noch nicht vor. „Bis zur Vorlage des Untersuchungsergebnisses verbietet sich jede Spekulation über die Unfallursache”, stellt Oberstleutnant Baumgärtner klar.Die Angehörigen der verstorbenen Pilotin sowie die ihres verletzten Kameraden und die weiteren Kameraden im Hubschrauberausbildungszentrum wurden nach Bekanntwerden des Absturzes durch ein Kriseninterventionsteam betreut. „Das Kriseninterventionsteam hat in der vergangenen Woche im Rahmen von Erstmaßnahmen Gespräche mit den betroffenen Soldaten und zivilen Mitarbeitern geführt. Das Team ist nicht mehr vor Ort, führt die Maßnahmen jedoch in Einzelabsprache mit den Betroffenen und der Dienststelle fort”, so Michael Baumgärtner. Foto:pixabay