BIELEFELD/HILLE (nh). Am Freitag ist nach rund elf Monaten Verhandlungzeit das Gerichtsurteil im Prozess um die Dreifachmorde im Ostwestfälischen Hille, Kreis Minden-Lübbecke, gefallen. Beide Angeklagte wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Der ältere Angeklagte, Jörg W., wurde des dreifachen Mordes, der weitere Angeklagte, Kevin R., des zweifachen Mordes schuldig gesprochen. Des Weiteren stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Beide Männer waren angeklagt, im Zeitraum zwischen Spätsommer 2017 und März 2018 aus Habgier drei Männer auf zwei Höfen in Neuenbaum, Hille, getötet zu haben. Was war geschehen? Der Hiller Hofbesitzer Gerd F. und der Hilfsarbeiter Jochen K., der zeitweilig mit den Tätern auf dem zweiten Hof in Neuenbaum lebte, sind von beiden Angeklagten heimtückisch erschlagen worden, damit sich diese an dem Hab und Gut sowie den Sozialleistungen der Opfer bedienen konnten. Im März 2018 wurde dann der Stadthäger Fadi S., der in einer Geschäftsbeziehung zu dem damals 52-jährigen Jörg W. gestanden haben soll, nach einer Vermisstenmeldung seiner Frau erschlagen in der Scheune Gerd F.s gefunden – verscharrt unter Paletten und in seinem eigenen Blut liegend. Erst zu diesem Zeitpunkt fiel das Verschwinden des Hofbesitzers Gerd F. sowie von Jochen K. auf. Diese wurden zwei Tage später vergraben auf dem Hof von Jörg W. gefunden.Nach einer Flucht bis nach Bayern und der Festnahme W.s wurde im April 2018 ebenfalls der 25-jährige Kevin R., ein Ex-Zeitsoldat und Ziehsohn des ersten Angeklagten, verhaftet unter dem Verdacht, maßgeblich an der Tat beteiligt zu sein. Im darauffolgenden Prozess beschuldigten sich die beiden gegenseitig der Taten, gestanden hat keiner. Lediglich die Anwesenheit an den Tatorten sowie das Helfen beim Beseitigen der Leichen gaben sie zu. Im Laufe der Verhandlung kamen dennoch bizarre Fakten ans Licht – undurchsichtige Finanzen, NS-Reliquien in den Räumlichkeiten der Täter, grausige SMS-Verläufe und Fotos der beiden Täter beim Ausheben der Gräber in Siegerposen. Hinzu kamen grausame Details zu den Tathergängen, die auf die Kaltblütigkeit und das Gefahrenpotenzial der beiden Männer schließen liessen. DNA-Spuren auf der Kleidung der Angeklagten sowie den Tatwerkzeugen legten den Schluss nahe, dass beide an den Taten beteiligt gewesen sein mussten. Das psychiatrische Gutachten attestierte den Männern die volle Schuldfähigkeit und geistige Gesundheit, doch auch eine erhebliche Neigung zu Gewalttaten. Bei beiden Tätern wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was unter anderem auch anhand ihres Verhaltens nach den Taten festgemacht wurde. Für Jörg W. beantragte das Gericht zusätzlich die anschließende Sicherheitsverwahrung, da davon auszugehen sei, dass auch nach der Haft weiterhin eine Gefahr von dem ehemaligen Fremdenlegionär ausgehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von einer Woche können die Anwälte der Täter Revision beim Bundesgerichtshof beantragen. Foto:nh archiv