Bereits in der Sonnabendausgabe war vom SW berichtet worden, dass die Hildesheimer Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag zurückgenommen hat. Dies erfolgte nach Prüfung der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung. Die Richter hatten für einen Freispruch von Uwe K. entschieden, weil sich ihrer Ansicht nach die Todesumstände nicht eindeutig klären ließen. Vom weiteren Fortgang der Revision hängen auch die Ermittlungen gegen die Hauptbelastungszeugin Raffaela L. ab, die von der Staatsanwaltschaft Bückeburg geführt werden. So lange das Urteil gegen den heute 47-jährigen Uwe K. nicht rechtskräftig ist, ruht das Verfahren gegen L.. Rechtskraft träte dann ein, wenn der BGH die Revision zurückweist. Hätte der Einspruch Erfolg, würde das Verfahren gegen den beschuldigten Handwerksmeister ein drittes Mal eröffnet. Foto: al