Die Verunreinigung von Gehwegen, Spielplätzen und Wiesen durch Hundekot stellt für viele Bürger ein großes Ärgernis dar. Aufgrund vermehrter Beschwerden weist die Stadt Obernkirchen auf die Beseitigungspflicht der Hundehalte hin. Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung des Hundekots verpflichtet. Wer die Hinterlassenschaften der Tiere nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden kann. Es wird empfohlen, zur Beseitigung des Hundekots geeignete Beutel mitzuführen. Die Stadt Obernkirchen bietet alternativ an mehreren Stellen sogenannte „Dog-Stations”, welche mit kostenlosen Plastiktüten und teilweise mit Mülleimern zur Entsorgung ausgestattet sind. An folgenden Standorten finden Sie eine Dog Station: Kalte Weide, Am Steinbrink, Steinhofstraße/ Beeke, Am Wiesengrund, Rolfshagener Weg Ecke Bergstraße, Lindenstraße Ecke Gebrüderstraße, Buchenweg, zwischen An der Stiftsmauer/ Eilsener Straße (Schneckenweg), Friedrich-Ebert-Straße, Kurze Straße, Heyestraße Ecke Twegte, Schluke/ Sparkasse, La-Flèche-Park und bei der Bücherei. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung ist die Hundesteuer eine Abgabe, die der Gemeinde nach dem „Grundsatz der Gesamtdeckung” zufließt. Das bedeutet, dass die Einkünfte aus der Hundesteuer nicht an einen Zweck oder das Thema „Hund im öffentlichen Raum” gebunden sind und grundsätzlich autonom für andere Dinge genutzt werden können und nicht zur Entsorgung von Hundekot benutzt werden müssen.