Beide betonen: „Die Aussagen des Vize-Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Martin Bäumer, lassen tief blicken.” Er sagte am Wochenende in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung zum Niedersächsischen Weg: „Es gibt keine Bereitschaft in der Fraktion, die Forderungen durchzuwinken und sofort zum Gesetz zu machen.” Da könne man, so Büscher und Fahrenkamp, mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren noch so lange verhandeln. „Wenn die Bereitschaft einer Regierungspartei fehlt, diesen Prozess umzusetzen - wie so häufig von Umweltminister Olaf Lies angekündigt - so können wir nur durch das demokratische und transparente Instrument eines Volksbegehrens Veränderungen herbeiführen.” Solange etwas nicht gesetzlich untersagt ist, bleibt es erlaubt und wird auch gemacht: „Kein Landwirt ist an die Unterschrift des Niedersächsischen Landvolks in einer unverbindlichen Absichtserklärung gebunden”, so auch Inga Siemann und Jörg Rummel für das Schaumburger Aktionsbündnis. Nur weil das Landvolk unterschreibt, dass auf einem Gewässerrandstreifen nicht mehr gedüngt oder gespritzt werden soll, oder dass in Naturschutzgebieten keine Pestizide mehr eingesetzt werden sollen, ist kein einziger Betrieb verpflichtet, sich daran zu halten, befürchten beide. „Freiwillige Verpflichtungen haben wir auch in anderen Bereichen zuhauf, aber sie bringen leider meistens nichts”, bekräftigen Rummel und Siemann. Nach Ansicht von Dr. Büscher und Fahrenkamp weise Julia Holzgräfe richtigerweise in ihrer Stellungnahme für „Land schafft Verbindung” darauf hin, dass beide Wege ähnliche Ziele haben. Beide wollen einen besseren Grünland-, Gewässer- und Wiesenvogelschutz und einen besseren Schutz der Strukturen in der Landschaft. „Die Absichtserklärung hat hier unsere Regelungen aus dem Volksbegehren aufgegriffen. Sollte es das Landvolk also ehrlich mit seinen eigenen Worten meinen, dann kann es das Volksbegehren eigentlich nur unterstützen, zumal Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Einbußen direkt im Gesetz festgeschrieben werden”, betont Büscher, der zugleich Mitinitiator des Volksbegehrens ist. Da auch die Landwirtschaft Rechtssicherheit dringend benötigt, wäre es nun, eingedenk der Aussagen von Martin Bäumer, an der Zeit, dass sie ihre Unterschrift unter das Volksbegehren setzen. „Denn mit dem Volksbegehren haben wir eine gesetzliche Grundlage vorgelegt, die umgesetzt werden kann. Die Landwirte sollten sich dem anschließen, statt es zu bekämpfen”, so Büscher weiter. Das Aktionsbündnis sorgt sich indes angesichts der jüngsten Vorkommnisse um die demokratische Diskussionskultur: „Es ist völlig in Ordnung, wenn Landwirtinnen und Landwirte in unserer Nähe einen eigenen Stand aufmachen und über ihre Sicht der Dinge informieren”, so Fahrenkamp und Siemann. Jedoch geht ein Teil der Landwirte in Niedersachsen und auch in Schaumburg derzeit äußerst rabiat vor gegen die Aktionsstände des Volksbegehrens. Wenn dabei Bürgerinnen und Bürger, die das Volksbegehren unterschreiben wollen, persönlich angegangen und daran gehindert werden, zum Stand zu kommen oder wenn mit Treckern und größeren Menschengruppen eine martialische Drohkulisse aufgebaut wird, ist für das Schaumburger Aktionsbündnis das Maß des Erträglichen überschritten. „Wir hoffen, dass man in Schaumburg weiterhin an einem sachlichen Dialog interessiert ist”, betonen Fahrenkamp und Siemann. Aus der Sicht des Aktionsbündnisses, das allein in Schaumburg aus über 30 unterschiedlichen Parteien, Verbänden und Unternehmen besteht, ist der Stand zum Unterschreiben nicht der richtige Ort, um teilweise lautstark den eigenen Unmut kund zu tun und sowohl die Ehrenamtlichen als auch die Bürgerinnen und Bürger einzuschüchtern. Ärgerlich findet es das Aktionsbündnis, wenn man das breite gesellschaftliche Bündnis aus mittlerweile mehr als 180 Parteien, Verbänden, Institutionen und Unternehmen auf den Träger- und Initiatorenkreis reduziert und damit zugleich das Volksbegehren als demokratisches Mittel zu entwerten versucht: Das Aktionsbündnis betont, dass man sich gemeinsam für die Artenvielfalt einsetzen und auch dafür sorgen sollte, dass Bäuerinnen und Bauern im Einklang mit Natur- und Artenschutz ein einträgliches Einkommen haben können.