STADTHAGEN (cs). Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Maskenpflicht während des Wochenmarktes auch auf dem Marktgelände gilt. Rechtlich handele es sich dabei während der Marktzeiten um ein festgesetztes und räumlich begrenztes Areal, vergleichbar mit dem Gebäude eines Supermarktes. Hintergrund für den Beschluss ist die aktuelle Coronaordnung, die auch für Wochenmärkte das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorsieht.