In der Stadthäger Fußgängerzone gilt keine Maskenpflicht mehr. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises ist nicht verlängert worden, erklärte Bürgermeister Oliver Theiß. Das Tragen einer Maske wird seitens der Stadtverwaltung aber trotzdem noch empfohlen. Auf diese Empfehlung und die empfohlenen Abstandsregeln weisen auch die neuen, von der Stadt angebrachten, Schilder hin. Weiterhin muss eine Maske auf dem Wochenmarkt getragen werden und „gemäß Paragraf 3 der neuen Corona-Verordnung” auch in den Eingangsbereichen von Geschäften mit Kunden- oder Besuchsverkehr und auf den dazugehörigen Parkplätzen.