B65: Verdacht auf illegales Autorennen zwischen Minden und Bückeburg | Schaumburger Wochenblatt

30.06.2026 11:23

B65: Verdacht auf illegales Autorennen zwischen Minden und Bückeburg

Nachdem der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, landete dieses im Graben. (Foto:  Polizei Minden-Lübbecke)
Nachdem der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, landete dieses im Graben. (Foto: Polizei Minden-Lübbecke)
Nachdem der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, landete dieses im Graben. (Foto: Polizei Minden-Lübbecke)
Nachdem der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, landete dieses im Graben. (Foto: Polizei Minden-Lübbecke)
Nachdem der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, landete dieses im Graben. (Foto: Polizei Minden-Lübbecke)

Am Samstag, 27. Juni, ereignete sich auf der B 65 im Bereich der Ausfahrt zur B 482 ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Fahrzeuginsassen leicht verletzt wurden. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Ein 26-jähriger Fahrer aus Minden war gegen 17:50 Uhr mit seinem BMW in Richtung Bückeburg unterwegs. Auf dem Beifahrersitz saß ein 24-jähriger Mann aus Gießen. Der Fahrer überholte mit hoher Geschwindigkeit ein Fahrzeug auf dem Verzögerungsstreifen und lenkte anschließend in die Ausfahrt. In der Rechtskurve verlor er mutmaßlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Auto. Der BMW geriet in den Grünstreifen, überschlug sich mehrfach und kam hinter der Leitplanke zum Stillstand. Dabei wurden die Grünfläche, ein Leitpfosten, ein Verkehrszeichen und eine Schutzplanke beschädigt.

Verletzte ins Klinikum

Beide Insassen erlitten leichte Verletzungen und wurden vom Rettungsdienst versorgt. Der Fahrer wurde vorsorglich ins Johannes Wesling Klinikum Minden gebracht. Zur Klärung des Unfallhergangs setzte die Polizei ein Verkehrsunfallaufnahmeteam ein. Aufgrund der Fahrweise des BMW-Fahrers leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein und stellten seinen Führerschein sicher. Der beschädigte Pkw wurde geborgen und sichergestellt.
Die Polizei betont, dass ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nicht zwingend mehrere Teilnehmer erfordert. Bereits das alleinige Fahren mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann den Straftatbestand nach § 315d des Strafgesetzbuches erfüllen.


Von red
north