Gefahrenabwehrverordnung mit gelockerten Regeln für Hundehalter | Schaumburger Wochenblatt

30.10.2025 15:08

Gefahrenabwehrverordnung mit gelockerten Regeln für Hundehalter

Der Rat der Stadt Bückeburg hat in seiner Sitzung Anfang Oktober eine neue Gefahrenabwehrverordnung beschlossen, die ab dem 1. November in Kraft tritt. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Regelung, die durch Fristablauf ihre Gültigkeit verloren hatte.
Die neue Verordnung zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Bückeburg zu gewährleisten. Sie umfasst unter anderem Bestimmungen zu ruhestörendem Lärm, Vorschriften zur Tierhaltung und allgemeine Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit. Eine wesentliche Neuerung stellt die gelockerte Leinenpflicht für Hunde dar, die im Vergleich zu den bisherigen Regelungen deutlich liberalisiert wurde.

Die Verordnung wird im Amtsblatt des Landkreises Schaumburg veröffentlicht und ist ab dem Inkrafttreten auch auf der Homepage der Stadt Bückeburg einsehbar (www.bueckeburg.de). Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachgebiets Bürgerservice den Bürgern gerne zur Verfügung.


Nadine Dressler
Nadine Dressler
Redakteurin Schaumburger Wochenblatt
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