Der neugewählte Rintelner Stadtrat hat zwei Wahleinsprüche zur vergangenen Kommunal- und Bürgermeisterwahl als unbegründet zurückgewiesen. Sowohl der Vorstoß des unterlegenen Bürgermeisterkandidaten Bastian Kautscha als auch die Beschwerde eines Wählers aus Uchtdorf scheiterten im Ratsgremium an rechtlichen Hürden und fehlender Mandatsrelevanz. Damit steht fest: Die Wahlen behalten ihre volle Gültigkeit.
In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der neu konstituierte Rintelner Stadtrat mit der Gültigkeit der vergangenen Wahlen. Auf dem Prüfstand standen zwei Einsprüche: Einer richtete sich gegen die Wahl der Bürgermeisterin, der andere gegen die Durchführung der Kommunalwahl an sich. Nach ausführlicher Debatte entschied der Rat in beiden Fällen deutlich: Die Einsprüche wurden als unbegründet abgelehnt.
Kautschas Einspruch scheitert an Form und Sache
Der unterlegene Bürgermeisterkandidat Bastian Kautscha (RI) hatte Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl eingelegt. Seine Argumentation: Ein städtischer Fehler im Finanzbereich bei der Vergnügungssteuer sei vor dem Urnengang nicht öffentlich gemacht worden. Hätten die Bürger davon gewusst, wäre das Wahlergebnis womöglich anders ausgefallen. Im Gremium überwogen jedoch die Bedenken. Markus Schwenk (WGS) verwies auf einen grundlegenden Formfehler: Der Einspruch war lediglich per E-Mail eingegangen. „Menschlich ist es verständlich, dass Herr Kautscha da nicht mit zufrieden ist, aber das Gesetz schreibt nun einmal einen schriftlichen Einspruch vor“, stellte Schwenk klar. Damit war das Schreiben rein juristisch formell unzulässig. Auch inhaltlich gab es deutliche Kritik. Uta Fahrenkamp (Grüne) betonte, dass Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen keine Grundlage für einen Wahleinspruch bilden dürften. Veit Rauch (CDU) unterstrich die Schutzfunktion nichtöffentlicher Beratungen für Firmen und Privatpersonen. Dr. Fabian Horn (FDP) kritisierte, die genutzten Informationen seien weder legal erworben noch verhältnismäßig eingesetzt worden. Er warnte vor einer Beschädigung des Vertrauens in die Demokratie: „Demokratien sterben leise, deshalb bin ich laut!“ Gegenwind kam von Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (RI). Er hinterfragte die Praxis: Wenn hoheitliche Verfehlungen vertraulich behandelt würden, könne man sie nie öffentlich thematisieren. Letztlich stimmte die Mehrheit des Rates bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen gegen den Antrag.
Irrtum im Wahlbezirk 22? Keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis
Ebenfalls abgelehnt wurde der Einspruch eines Bürgers aus Uchtdorf (Wahlbezirk 22). Der Mann beklagte in seiner Rede vor dem Rat, ihm sei vor Ort unterstellt worden, er habe doppelt abstimmen wollen. Das bestreitet er. Erst nach Einsicht in die Wahlunterlagen – erstritten über ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren – habe sich gezeigt, dass seine nicht anwesende Frau als Wählerin erfasst wurde. Dies behauptete zumindest der Beschwerdeführer. Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (RI) bemängelte, dass dieses Rechtsschutzverfahren in der Verwaltungsvorlage fehlte. Carsten Ruhnau (SPD) bat hingegen um Vertrauen in die Arbeit des ehrenamtlichen Wahlvorstands vor Ort, der den Vorgang geprüft habe. Den juristischen Schlusspunkt setzte Markus Schwenk (WGS): Was im Wahllokal genau passiert sei, lasse sich im Nachhinein kaum lückenlos aufklären. Maßgeblich sei allein die Ergebnisauswirkung – und eine einzelne Stimme ändere nichts an der Sitzverteilung. Da keine Relevanz vorlag, stufte der Rat auch diesen Einspruch als unbegründet ein.