E-Mobilität ist eines der brennenden Themen der Zeit und die entsprechende Ladeinfrastruktur kaufentscheidend für viele Menschen, die sich derzeit zwischen einem Verbrenner und einem E-Auto entscheiden müssen. Das Verkehrsministerium der Bundesregierung hat deshalb gerade erst ein massives Förderpaket geschnürt hat, um die „Ladelücke“ bei Wohngebäuden zu schließen. Ab dem 15. April können Anträge für das neue Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ gestellt werden. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:
500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, das gezielt an die Herausforderungen in Mehrparteienhäusern adressiert ist. Während Besitzer von Einfamilienhäusern oft schon versorgt sind (ein entsprechendes Förderprogramm lief bereits), scheiterte der Umstieg für Mieter und Wohnungseigentümer bisher häufig an den Kosten für die Grundinstallation im Haus. Das soll sich nun mit einem Budget von insgesamt 500 Millionen Euro ändern.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an eine breite Zielgruppe, die Wohnraum verwaltet oder besitzt: -Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
-Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie
-Große Wohnungsunternehmen (für diese gilt ein spezielles Wettbewerbsverfahren).
Was wird gefördert?
Gefördert wird nicht nur die Wallbox selbst, sondern vor allem die oft teure Infrastruktur im Hintergrund. Das umfasst unter anderem die Anschaffung und Errichtung von Ladepunkten bis maximal 22 kW, die Vorverkabelung und notwendige elektrische Komponenten und den Netzanschluss sowie notwendige bauliche Maßnahmen.
Die Förderhöhe im Detail
Die Förderung wird als Festbetrag pro Stellplatz ausgezahlt. Je nach Ausstattung gibt es unterschiedliche Sätze von 1.300 Euro bis zu 2.000 Euro bei einer Infrastruktur für bidirektionale Ladepunkte.
Wichtige Bedingungen und Fristen
Damit der Antrag Erfolg hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es gilt eine Ökostrom-Pflicht, dass heißt, der Strom für die Ladepunkte muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen wie einer eigenn PV-Strom oder mit einem entsprechenden Liefervertrag des Stromanbieters. Das Portal öffnet am 15. April und die Frist endet am 10. November. Es gilt in der Regel das Windhundprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Da das Interesse groß sein dürfte, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung mit einem Elektrofachbetrieb.
Wo kann man den Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält. Förderanträge müssen vor Beginn der Baumaßnahmen für Ladeinfrastruktur gestellt werden.