Der Landkreis Schaumburg hat die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel aufgehoben. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag im Internet unter www.schaumburg.de in der Rubrik „Aktuelles“ öffentlich bekannt gemacht. Die ursprüngliche Verfügung, die am 28. Februar 2026 erlassen wurde, ist damit nicht mehr in Kraft. Die Aufhebung der Maßnahmen bedeutet eine Entspannung der Lage für Geflügelhalter im Landkreis.