Wie geht das – Kommunalwahl? | Schaumburger Wochenblatt

Wie geht das – Kommunalwahl?

Eine Stichwahl könnte entscheidend werden. (Foto: Symbolbild KI unterstützt/gk)
Eine Stichwahl könnte entscheidend werden. (Foto: Symbolbild KI unterstützt/gk)
Eine Stichwahl könnte entscheidend werden. (Foto: Symbolbild KI unterstützt/gk)
Eine Stichwahl könnte entscheidend werden. (Foto: Symbolbild KI unterstützt/gk)
Eine Stichwahl könnte entscheidend werden. (Foto: Symbolbild KI unterstützt/gk)

Die Kommunalwahl 2026 rückt näher – und damit die Gelegenheit, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Am 13. September 2026 werden bei uns der Samtgemeinderat, die Gemeinderäte, der Samtgemeindebürgermeister sowie Kreistag und Landrat gewählt.

Zu den Kommunalwahlen gehören somit auch die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen beziehungsweise Hauptverwaltungsbeamten, die die kommunale Verwaltung leiten und kommunale Beschlüsse umsetzen: der Landrat oder die Landrätin, sowie die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister.

Hierbei handelt es sich um Direktwahlen von einer Einzelperson. Es gibt somit keine Gesamtliste, die zu wählen ist. Auf den Wahllisten für diese Wahlen stehen untereinander die Namen der Personen, die für das entsprechende Amt kandidieren, und daneben immer jeweils ein Kreis zum Ankreuzen. Jeder hat hierbei nur eine Stimme.

Hier gibt es also keine unterschiedlichen Möglichkeiten beim Ausfüllen des Stimmzettels: Jeder Wahlberechtigte muss sich für eine Person entscheiden und dahinter ein Kreuz als Stimmabgabe setzen. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Erhält bei der Direktwahl der Landräte oder der Samtgemeindebürgermeister keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Die möglicherweise durchzuführenden Stichwahlen finden in diesem Fall am 27. September, von 8 bis 18 Uhr in den bekannten Wahlräumen statt.

Jede Wählerin, jeder Wähler hat dann wiederum eine Stimme für jede möglicherweise im Wahlgebiet notwendig werdende Stichwahl. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zu dem Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Wichtig zu wissen: Die Wahl der kommunalen Vertretungen findet alle fünf Jahre statt. Aber die Direktwahl der Leitung der Verwaltung findet alle acht Jahre statt.


Winfried Gburek
Winfried Gburek
Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt
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