In der Nacht vom Freitag, dem 3. Oktober 2025, auf Samstag, den 4. Oktober, stellte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bad Nenndorf gegen 0:00 Uhr einen E-Scooter-Fahrer im Bereich der Kreuzung „Drei Steine” in Bad Nenndorf fest. Der 16-Jährige fiel den Beamten zunächst auf, weil er das Licht seines E-Scooters nicht eingeschaltet hatte. Während der Kontrolle stellten sie jedoch fest, dass der Jugendliche unter Alkoholeinfluss stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,26 Promille. Nach einer Blutentnahme wurde er seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Polizei Bad Nenndorf weist noch einmal darauf hin, dass bezüglich des Konsums von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln für Elektrokleinstfahrzeuge dieselben Vorschriften wie für PKWs und andere Kraftfahrzeuge gelten.
Am Samstagnachmittag stellte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bad Nenndorf im Bereich der B65 Rodenberg/Algesdorf einen Pkw mit Anhänger fest. Der 60-jährige Fahrzeugführer gab an, unter dem Einfluss von Heroin zu stehen. Ein durchgeführter Urinvortest verlief positiv. Bei dem Fahrzeugführer wurde eine Blutentnahme angeordnet und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Am Samstagabend gegen 23:50 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer einen auf dem Dach liegenden Pkw im Einmündungsbereich der B442/Suntalstraße in Rodenberg. Die drei Insassen des Pkw konnten sich glücklicherweise selbstständig aus dem Fahrzeug befreien und wurden bei dem Verkehrsunfall nur leicht verletzt. Nach ersten Erkenntnissen befuhr der 21-jährige Fahrer die Suntalstraße in Richtung B442. Im Kurvenbereich kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen mehrere Verkehrszeichen und fuhr auf die rechtsseitige Leitplanke. Dadurch verlor sein Pkw den Kontakt zur Fahrbahn, überschlug sich und prallte erst hinter der Fahrbahn der B442 wieder auf dem Fahrzeugdach auf. Ein bei dem Fahrer durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,04 Promille. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und sein Führerschein sichergestellt. Zudem wurden gegen ihn Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.