Am Montagnachmittag, dem 12. Oktober, haben Beamte der Polizei Stadthagen gegen 15:36 Uhr zwei Jugendliche auf einem augenscheinlich manipulierten Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) gestoppt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhren die beiden 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen aus Stadthagen gemeinsam die Fußgängerzone in der Niedernstraße, so die Polizei in einer Pressemeldung. Dabei habe der 15-Jährige das Fahrzeug gesteuert, während der 16-Jährige hinten auf dem E-Scooter gestanden habe. Den eingesetzten Beamten habe sich vor Ort der Verdacht aufgedrängt, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von geschätzten 35 km/h erreiche. Der 15-jährige Fahrer sei nicht im Besitz einer für diese Geschwindigkeit erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen. Der 16-Jährige habe dem Jüngeren das Fahrzeug zuvor überlassen.
Die Polizeibeamten stellten den E-Scooter sicher und leiteten gegen den 15-Jährigen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Auch gegen den 16-Jährigen leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Polizei weist auf die rechtlichen Bestimmungen und erheblichen Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern hin:
Die Nutzung ist zu zweit verboten: Elektrokleinstfahrzeuge sind ausnahmslos für die Beförderung von nur einer Person zugelassen. Die Mitnahme von Passagieren verschlechtert das Fahr- und Bremsverhalten drastisch und erhöht das Sturz- sowie Verletzungsrisiko.
Die Fußgängerzone ist tabu: Das Befahren von Fußgängerzonen mit E-Scootern ist grundsätzlich untersagt, sofern dies nicht durch Zusatzschilder ausdrücklich erlaubt ist.
Manipulationen haben Konsequenzen: Durch eine Veränderung der Höchstgeschwindigkeit (Tuning über 20 km/h) erlöschen die Allgemeine Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz. Zudem wird das Fahrzeug dadurch fahrerlaubnispflichtig, was bei Fehlen der entsprechenden Klasse strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.