Achtung: Frühling!
Auf wichtige naturschutzrechtliche Bestimmungen weist die Samtgemeinde Nenndorf hin. So zum Beispiel auf die Brut- und Setzzeit, die am 1. April beginnt und am 15. Juli endet. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz wildlebender Tiere während der Aufzucht ihres Nachwuchses.