Achtung: Frühling! | Schaumburger Wochenblatt

Achtung: Frühling!

Symbolbild (Foto: pixabay)
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Auf wichtige naturschutzrechtliche Bestimmungen weist die Samtgemeinde Nenndorf hin. So zum Beispiel auf die Brut- und Setzzeit, die am 1. April beginnt und am 15. Juli endet. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz wildlebender Tiere während der Aufzucht ihres Nachwuchses.

Wer sich in der freien Natur aufhält, sollte sich mit den relevanten Bestimmungen des Naturschutzrechts, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes, vertraut machen.

Außerdem ist festgelegt, dass Hecken, Gehölze und Gebüsche im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ausschließlich in einer pflegenden und formgebenden Weise geschnitten werden dürfen. Eingriffe, die über diese Pflege hinausgehen, sind teilweise untersagt und können mit Bußgeldern belegt werden.

Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde während der gesamten Brut- und Setzzeit in der freien Landschaft anzuleinen. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeinde auf die Kurparksatzung der Stadt Bad Nenndorf hin.

Im gesamten Kurpark gelten, neben der allgemeinen Verpflichtung, Hunde an der kurzen Leine zu führen, zusätzliche Vorschriften, die ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen des Naturschutzrechts zu beachten sind.

Verstöße gegen diese Vorschriften werden durch das Ordnungsamt der Samtgemeinde überprüft und gegebenenfalls geahndet. Die Samtgemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich dieser Regelungen bewusst zu sein, um zum Schutz der Natur und ihrer Tiere beizutragen.


Winfried Gburek
Winfried Gburek
Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt
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