Schaumburger Wochenblatt

Symbolbild (Foto: pixabay)

Achtung: Frühling!

Auf wichtige naturschutzrechtliche Bestimmungen weist die Samtgemeinde Nenndorf hin. So zum Beispiel auf die Brut- und Setzzeit, die am 1. April beginnt und am 15. Juli endet. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz wildlebender Tiere während der Aufzucht ihres Nachwuchses.
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