Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Verfahren wegen Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 107 „Geh- und Radwegbrücke B 65/Erlengrund“ eingestellt, teilt Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt mit. Die Kosten des Verfahrens müssen die Antragsteller tragen.
Die Klage gegen den Brückenau über die B65, als Verbindung der Kurparkteile in Bad Nenndorf, hatte der Kreisbehindertenrat Schaumburg (KBR) am 28. Februar beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Hauptgrund: Der Brückenbau sei nicht barrierefrei und ein „Super-Gau für Inklusion“, hieß es in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Nach der Entscheidung des ersten Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, stand fest, dass es keinen Baustopp für die „Geh- und Radwegbrücke B65/Erlengrund“ der Stadt Bad Nenndorf geben wird. Diese Entscheidung teilte das Gericht auf ihrer Homepage mit. Der Beschluss kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Inzwischen laufen die Baumaßahmen an der Brücke wie geplant weiter.