Auf einigen Wahlscheinen für die anstehende Stichwahl ist es nach Angaben der Stadt Bückeburg zu einem fehlerhaften Aufdruck gekommen. Betroffen sind Wahlscheine, die im Massendruckverfahren für Wählerinnen und Wähler erstellt wurden, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten. Auf wenigen Wahlscheinen ist demnach irrtümlich die Stimmabgabe im Wahlraum eines beliebigen Wahlbezirks angekreuzt. Richtig wäre der Vermerk „durch Briefwahl“ gewesen.
Die Wahlscheine behalten trotz des fehlerhaften Aufdrucks ihre Gültigkeit für die Briefwahl. Betroffene müssen keine neuen Unterlagen beantragen. Ordnungsgemäß eingesandte Briefwahlunterlagen werden regulär erfasst und bei der Briefwahlauszählung berücksichtigt.