Wichtige Hinweise zum sicheren Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Obernkirchen | Schaumburger Wochenblatt

Wichtige Hinweise zum sicheren Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Obernkirchen

Zum Jahreswechsel dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, also Silvesterfeuerwerk, nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Die Stadt Obernkirchen erinnert daher jetzt an die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zumsicheren Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Besondere Vorsicht in der Nähe empfindlicher Gebäude

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerk aus Lärmschutz- und Brandschutzgründen verboten. Dazu zählen Gebäude mit Reet- oder Strohdächern, Lager für brennbare Flüssigkeiten oder Gastanks. Beim Einsatz von handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen wie Böllern ist ein Mindestabstand von 25 bis 30 Metern einzuhalten. Für Hochfeuerwerke wie Raketen gilt ein Abstand von mindestens 200 Metern. Nach dem Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen Raum sind die Verursacher verpflichtet, alle Abfälle wie Verpackungsmaterial und Kartons von Feuerwerksbatterien zu beseitigen. Die Stadt Obernkirchen bittet um Beachtung dieser Regeln.


Nadine Dressler
Nadine Dressler
Redakteurin Schaumburger Wochenblatt.

Nadine Dressler ist seit Anfang 2024 als Redakteurin beim Schaumburger Wochenblatt tätig. Sie betreut schwerpunktmäßig die redaktionellen Belange der Bereiche Bückeburg, Obernkirchen, Auetal und Bad Eilsen. Vereine und Initiativen können können ihre Pressemitteilungen gern direkt an n.dressler@schaumburger-wochenblatt.de senden.
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