Für den zweiten Tagesordnungspunkt, in dem die „VVG” einen Antrag auf Bestellung eines bestimmten Sonderprüfers gestellt hatte, war eine weitere Abstimmung somit nicht mehr notwendig. Die Stimmen der Organmitglieder Stefan Zinn und Rolf Zinn waren bei der Abstimmung aufgrund ihrer Vorstands- beziehungsweise Aufsichtsratstätigkeit in den entsprechenden Jahren ausgeschlossen. Der Vorstand der Neschen AG erklärte gegenüber der Presse, „dass die Verwaltung der Neschen AG sich aufgrund der breiten Zustimmung auf der Hauptversammlung in ihrer bisherigen Einschätzung bestätigt sieht”. Foto/Archiv: hb/m