Auf der jüngsten Ratssitzung behandelten die Mandatsträger einen von SPD - Fraktionssprecher Heinz - Dieter Lauenstein eingebrachten Antrag, wonach die Samtgemeinde ergebnisoffen Verhandlungen mit dem Wasserverband über das Vorgehen bei einem möglichen Verkauf aufnehmen soll. Erst danach soll der Rat über eine tatsächliche Abgabe entscheiden.
CDU - Fraktionschef Dietmar Hasemann ergänzte den Antrag um den Zusatz, die Verhandlungsführung solle dabei dem mit Vertretern aus allen Fraktionen besetzten Samtgemeindeausschuss übertragen werden. Auch Samtgemeindebürgermeister Gerhard Busche gehört diesem Gremium an. Bei diesem stieß dieser zusätzlich formulierte Antragsteil jedoch auf Widerstand.
Busche verwies darauf, dass solch ein Ansinnen nicht dem Inhalt der Niedersächsischen Gemeindeordnung entspreche, nach der der Bürgermeister auf der Grundlage der dort festgeschriebenen Vertretungskompetenz die Verhandlungen zu führen habe. Allerdings steht es dem Verwaltungschef frei, die Verhandlungen auf den Samtgemeindeausschuss zu übertragen.
Bei der Abstimmung über den von SPD und CDU gemeinsam formulierten Antrag verweigerten Günter Kasulke (Grüne), Hans Bielefeld (WGS) und Heinz Windheim (CDU) dem Antrag ihre Zustimmung, 16 Ratsmitglieder stimmten dafür, Busche enthielt sich. SPD - Ratsmitglied Dieter Wall wies in der Diskussion darauf hin, dass Busche dem Vorstand des Wasserverbandes Nordschaumburg angehört. Auf Nachfrage erklärte der Samtgemeindebürgermeister, um eine Interessenkollision zu vermeiden, würde er dem Abwasserverband bei Anfragen in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Samtgemeinde Lindhorst Rede und Antwort stehen, bei anstehenden Entscheidungen aber nicht mit abstimmen, sondern sich aus der Beratung zurückziehen.
Zunächst hat Busche aber erst einmal Einspruch gegen den gefassten Beschluss des Rates eingelegt und die Kommunalaufsicht des Landkreises um Rechtsauskunft gebeten, ob die Zuständigkeit des Bürgermeisters durch den Rat eingeschränkt werden darf. Wenn die Antwort vorliegt, wird der Tagesordnungspunkt, unter dem der Beschluss gefasst wurde, in naher Zukunft erneut in die Beratung des Samtgemeinderates eingebracht. Das Gremium muss dann über den Einspruch des Bürgermeisters entscheiden.
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