Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach dem 30. Juni 2009 das 6. Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Den Erziehungsberechtigten wurde der jeweilige Anmeldetermin in einem Schreiben der Schule bereits mitgeteilt.
Eltern von „Kann-Kindern”, deren Kinder zum 1. August 2009 eingeschult werden sollen, werden gebeten, sich umgehend mit dem Sekretariat der Grundschule Nord (Telefon 05751/96940) in Verbindung zu setzen, damit ihnen ein Termin zur Anmeldung genannt werden kann.