Dabei zog sich das Opfer nicht eine Platzwunde an der Oberlippe zu: Auch einige Zähne hatten sich durch den Hieb gelockert. Der Schläger muss sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Weil er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen, die einen Wert von 1,8 Promille ergab.