Der Gründerfonds kommt. Die Entscheidung der letzten Ratssitzung fiel einstimmig aus. Laut Martin Schulze-Elvert, Gruppen- und Fraktionsvorsitzendem der Antrag stellenden CDU/WGO-Gruppe, könne man das Konzept als Impulsfinanzierung sehen: „Wir müssen aufpassen, dass die Innenstadt nicht verödet”. Ein Fonds, der Existengründer motiviert, könne nur positiv für die Stadt sein. Auch Thomas Stübke (B90/Die Grünen-Wir) bestätigte die mögliche positive Impulswirkung. Im Bereich Stadtmarketing werden 10.000 Euro aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt, die zur Belegung von Geschäftsräumen speziell im Bereich der Innenstadt zur Verfügung stehen werden. Ein neues Konzept um gegen Leerstände vorzugehen. Nach Überarbeitung der Konzeption ist es nun auch zukünftigen Unternehmern aus den Bereichen Gastronomie und Handwerk ohne einen Meistertitel möglich von der Förderung zu profitieren. Lediglich freiberufliche Existenzgründer sind ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür sind ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit Investitions- und Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan, sowie eine Finanzierungsbestätigung der Hausbank. Die maximale Jahresbilanzsumme darf 500.000 Euro nicht überschreiten, der Personalbestand muss unter 5 Mitarbeitern angesiedelt sein. Die Antragsstellung ist bis zu zwei Jahren rückwirkend möglich. Neben Firmenneugründungen gehört auch eine Firmenerweiterung zu den förderungsfähigen Vorhaben. Obernkirchen erhofft sich auch Resonanz von interessierten Jung-Unternehmern aus den umliegenden Städten des Landkreises.