Nach erster Prüfung der Untersuchungsergebnisse ist eine kurzfristig ausführbare Minimal-Instandsetzung als Sofortmaßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Freigabe der Brücke bis zur erforderlichen Grundinstandsetzung beziehungsweise Erneuerung aufgrund der Vielzahl der Schäden an verschiedensten Bauteilen wirtschaftlich nicht möglich.
Der zuständige Geschäftsbereich Hameln der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilt mit, dass die Durchführung der erforderlichen Arbeiten aus heutiger Sicht vorbehaltlich der planungsrechtlichen Absicherung und der erforderlichen Haushaltsmittel „voraussichtlich frühestens im Jahr 2010” durchgeführt werden kann. Die Umleitung des Radverkehrs erfolgt über die Landesstraßen 441/886 (Rintelner/Bückeburger Straße). Verkehrsteilnehmer und Anwohner werden um Verständnis gebeten.