Der Ausschussvorsitzende Karsten Becker erklärte, dass sich die enge Zusammenarbeit von Mitarbeitern der Kommunen und der Bundesagentur im Jobcenter Schaumburg bewährt habe. Sozialdezernent Klaus Heimann stimmte zu: „Wir haben ein Jobcenter, das gute Arbeit leistet.” Mit 11 000 Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt in den vergangenen fünf Jahren und dem Rückgang der Bedarfsgemeinschaften für Hartz IV von einst 7500 auf heute 6600 im Landkreis könne das Jobcenter eine erfolgreiche Bilanz vorweisen. Grund zur Besorgnis gebe jetzt die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von Ende 2007, dass die heute praktizierte Mischverwaltung von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit auf dem Feld der Grundsicherung für Arbeit für verfassungswidrig erklärte. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2010 Zeit für eine Neuorganisation.
Bernd Dittmer, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Schaumburg, führte aus, welche Folgen welche Folgen eine weitgehende Trennung der Zuständigkeiten von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen hätte. Das Prinzip „Hilfen aus einer Hand” funktioniere heute sehr gut erläuterte er. Gerade dies sei eines der großen Fortschritte der Harz-Reformen gewesen. Im Jobcenter haben die Leistungsbezieher einen Hauptansprechpartner, der die Gesamtsituation des Hilfsbedürftigen betrachte. Dieser Fallmanager sei für die Leistungen an den Erwerbslosen, die Qualifizierung und auch weitergehende Hilfen zuständig. Komme es zu einer weitgehenden Auflösung der bestehenden Kooperation zwischen Kommune und Bundesarbeitagentur, müssten sich die Langzeitarbeitslosen wieder an verschiedene Stellen wenden, ähnlich wie vor der Hartz-Reform. Zusätzliche Wege, zum Teil ein Pendeln zwischen beiden Stellen würden wieder auf die Leistungsbezieher zukommen. Mit dem Aufbrechen der Organisations-Struktur wäre auch eine Zerreißen eingespielter Arbeitsabläufe im Jobcenter verbunden.
Auch der bürokratische Aufwand für die organisatorische Trennung wäre immens, ergänzte Heimann. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich der Personalbedarf bei einer solchen Neuregelung erhöhe. Mehrere Kreistagsabgeordneten formulierten auch die Sorge, dass die im Landkreis entwickelten Förderstrukturen, dann nicht mehr so intensiv genutzt würden. Klaus Heimann erklärte, dass die Kreisverwaltung eine Projektgruppe gebildet habe, die verschiedene Handlungsalternativen erarbeite, um rasch reagieren zu können, wie auch immer die Entscheidung auf Bundesebene letztlich ausfällt.
Hoffnung, dass das JobCenter in Schaumburg und die entsprechenden Einrichtungen in anderen Kommunen ähnlich wie bisher weiterarbeiten können, gibt die aktuelle politische Diskussion. Die Bundesregierung hat Gespräche mit der Opposition aufgenommen, um über eine entsprechende Grundgesetzänderung vor Ablauf des Jahres zu verhandeln.
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