Besonders an die Pflichten bei Verunreiningungen durch Hundekot möchte die Verwaltung erinnern. Der Hundehalter hat die Verunreinigung unverzüglich zu entfernen. Ein Unterlassen dieser Verpflichtung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Verwaltung kündigt an, fortan schärfere Kontrollen durchzuführen. Dadurch sollen die Hundehalter für das heikle Thema noch mehr sensibilisiert werden Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Tiere vom Wochenmarkt und vom Friedhof fernzuhalten.