Die Samtgemeinde wartee immer noch auf die Herausgabe der Nachweise zur Einhaltung des Baurechts. Die Betreiberin habe sich zuerst eine Anwältin genommen, die Samtgemeinde suche eine gütliche Regelung und hat sich inzwischen ebenfalls an einen Anwalt gewandt. Daher könnten die Einzelheiten für die Dauer des schwebenden Verfahrens nicht in der Öffentlichkeit behandelt werden..