unverständlich bleibt, warum der Kreistag nicht bereit war, seine Entscheidung zu korrigieren und den Standort Goldbeck als Vorranggebiet zuzulassen; ein Standort der mit nachweislich stärkerem Windaufkommen für den Betreiber solcher Anlagen wesentlich wirtschaftlicher ist!”
Mense teilt die Befürchtung der Verwaltung, dass bei Nichtausweisung eines Windkraftvorranggebietes völlig unkontrolliert überall Windräder beantragt und aufgestellt werden können, nicht: „Streng genommen ist in unserem Stadtgebiet kaum eine Fläche vorhanden, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und dem Betreiber wirtschaftlichen Erfolg verspricht!”
An seiner Seite im Kampf gegen das Vorranggebiet in Westendorf sieht Mense auch Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe, der aus denkmalschutzrechtlicher Sicht seine volle Unterstützung zur Verhinderung
des Vorhabens zusagte.
In einem offenen Brief wandte sich Britta Rinne als Eigentümerin des Baudenkmals Gut Echtringhausen an den Investor der geplanten Windkraftanlagen, Matthias Lietzau. Der hatte Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Schaumburg erhoben. In scharfer Form drohte Britta Rinne Klage gegen geplante Bauvorhaben von Windrädern über 99,5 Metern in Westendorf an. Sie bezog sich dabei auf die denkmalfachliche Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 18. Februar des Jahres, in der die geplanten Windräder mit einer Höhe über 99,5 Meter in der Gemarkung Westendorf/Kohlenstädt unzulässig sind, da der öffentliche Belang des Denkmalsschutzes entgegensteht.
Ihre Klageaussichten schätzte Rinne dabei als gut bis sehr gut ein. Sie hat bereits - höchst vorsorglich - eine renommierte Fachkanzlei mit „...beeindruckender Erfolgsbilanz in diesen Fällen” aus der Region Hannover eingeschaltet. Foto: ste