Rund 1.036.000 Männer und Frauen sind in Deutschland ehrenamtlich im Dienst der Feuerwehren aktiv. Nun sehen verschiedene Feuerwehrverbände die bisher bestehende Regelung für Ehrenamtliche durch einen neuen Vorschlag der Kommission in Gefahr. Anstoß gibt der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG). Diese soll zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer Arbeitsdauer, Pausen, Urlaub und Bedingungen von Nacht- und Schichtarbeit regeln. Sie beinhaltet aber auch, dann wenn ehrenamtliche Kräfte Tätigkeiten ausführen, die auch von Angestellten oder Beamten geleistet werden, die Zeit der ehrenamtlichen Tätigkeit danach als Arbeitszeit angerechnet wird. Das Parlament steht diesem Vorschlag sehr kritisch gegenüber. Auch Burkhard Balz hält das flächendeckende Gefahrenabwehrsystem in Niedersachsen und im Speziellen im Landkreis Schaumburg für gefährdet, wenn die flexiblen Arbeitszeitsysteme der freiwilligen Feuerwehren eingeschränkt werden. Balz stimmt den Feuerwehrverbänden auf Bundes-, Landes- und auf Kreisebene zu, dass diese Erweiterung der EU-Richtlinie das Ende der Freiwilligen Feuerwehren im Land bedeuten würde. Der aktuelle Stand des Verfahrens zur Überarbeitung der Richtlinie sieht einen Sozialpartnerdialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, nachdem die Verhandlungen über die Überarbeitung im Legislaturverfahren im Mai 2009 gescheitert waren. Auf dieser Verhandlungsstufe sind weder das Parlament noch die Mitgliedsstaaten beteiligt. Da das Verfahren jedoch vorschreibt, dass die veränderten Richtlinieninhalte nur insgesamt abgelehnt oder angenommen werden können, wird eine Einigung der Sozialpartner nicht erwartet. Stattdessen muss dann eine Kommission einen neuen Legislativvorschlag für die Revision unterbreiten. Deswegen wird das Parlament bei diesem Thema am Ball bleiben.