Die Kritiker wünschen, dass die planerischen Überlegungen zu diesem Projekt in einer öffentlichen Bürgerversammlung detailliert vorgestellt und sie dazu persönlich eingeladen werden.
Aus dem Rathaus kam prompt eine Antwort zu dem Schreiben. „Die Samtgemeinde Rodenberg betreibt kein Verfahren, um Windkraftanlagen im Samtgemeindegebiet anzusiedeln”, schreibt Heilmann. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Energiewende ausgerufen habe und Windparks ausdrücklich erwünscht wären, würde der bisherige FNP, der die Begrenzung von Windkraftanlagen zum Inhalt hat, einer rechtlichen Prüfung nicht mehr standhalten.
Der Kommune blieben nur zwei Alternative: Nichts tun und abwarten oder ein neuer FNP. In einer öffentlichen Veranstaltung im Januar seien im Zuge einer vorzeitigen Bürgerbeteiligung die Planungsgrundlagen für neue Flächen vorgestellt worden. Der Entwurf soll voraussichtlich im September im Rahmen einer öffentlichen Bauausschuss-Sitzung der Samtgemeinde Rodenberg vorgestellt werden. Man betreibe keine Ansiedlung eines Windparks, weil man sich das Umsetzen der Energiewende auch anders vorstellen könne. „Wir sorgen aber dafür, dass ein sauberes und objektives Planverfahren stattfindet und lassen uns von keiner Interessengruppe unter Druck setzen”, bekräftigt Heilmann ausdrücklich.