„Jugend braucht Zukunft, keine Kerker”, prangt es an der Betonwand zur Hans-Neschen-Straße hin. Und daneben: „Zukunft ist das, was man selber draus macht”. Die Zukunft des Ex-Gefängnisses in Bückeburg könnte mit dem richtigen Konzept ein Highlight in Schaumburg für die Jugend werden. „Wir können uns eine aktive Nutzung des Gebäudes als Diskothek sehr gut vorstellen”, sagt Jörg Klostermann, Fachbereich Planen und Bauen bei der Stadt Bückeburg, auf Anfrage des Schaumburger Wochenblattes.
Die JVA wurde 1969 erbaut und entspricht heutzutage natürlich in keiner Weise mehr dem energetischen Standard. Eine Sanierung war vor vielen Jahren am millionenschweren Kostenplan gescheitert. Bis Ende 2011 wurde die JVA noch als Jugendarrestanstalt und Außenstelle der Jugendanstalt Hameln genutzt, bevor sich die Türen für immer schlossen. Jetzt das Gute: Sollte jemand kommen, der eine Diskothek einrichtet, entfallen großartige Sanierungen. Es muss weder geheizt, noch müssen die Räume wohnlich gestaltet werden. Eine Diskothek überzeugt auch mit Industriecharme beziehungsweise Abriss-Charakter.
„Der Abriss des Gebäudes rentiert sich nicht”, sagt Klostermann. 175.000 Euro möchte die Oberfinanzdirektion Niedersachsen für das Gebäude haben. Dazu kommen die Kosten für den Abbruch, für den Boden (25 Euro pro Quadratmeter) und anschließend der Neubau.
Die ehemalige JVA mit Freiflächen erstreckt sich auf 11.500 Quadratmetern. Es gibt das Hauptgebäude mit über 70 Zellen, eine Wäscherei, Großküche, den Innenhof mit Sportplatz, eine Fahrzeugschleuse, einen Werkstattbereich sowie eine alte Hausmeisterwohnung. Hotel? Seniorenheim? Einkaufscenter? Eher ungewöhnlich – letzteres ist in Bückeburg laut Ratsbeschluss (Einzelhandelskonzept) auch nicht erlaubt. Aber eine Diskothek? Ja, das könnte klappen. Ein weiteres Beispiel: Das alte Kronenwerke-Gelände wird seit vielen Jahren von Musikern und Machern für Konzerte, Club-Partys und zum Proben genutzt. Da dort der größte Teil aus Ehrenamtlichen besteht, wäre eine Diskothek im Gewerbegebiet keine Konkurrenz.
Derzeit ist das Gelände der JVA noch als „Sondergebiet Gefängnis” deklariert. Laut Klostermann wird es aber bei geglückter Übernahme als notwendige „Gewerbefläche” ausgewiesen. Selbst Lärmbelästigung würde einer Diskothekenplanung nicht im Wege stehen: „Das nächste Wohngebiet ist das Falkingsviertel”, erklärt Klostermann. Einzig die Brandschutzrichtlinien müssten auf den neuesten Stand gebracht werden.
Entertainment im alten Gefängnis: Für junge Menschen aus Schaumburg und sogar aus der Umgebung könnte es ein neues Ziel werden. Und mal ehrlich: So eine Diskothek in einer ehemaligen JVA hat nicht jede Stadt – außer Landshut, versteht sich. Vielleicht auch irgendwann Bückeburg? Foto: wa