Für den ersten Hund erhöht sich der Steuersatz von 48 Euro auf 51 Euro. Der Zweithund kostet 105 Euro statt ursprünglich 96 Euro. Jeder weitere Hund statt vorher 108 Euro nun 120 Euro. Erheblich erhöht hat sich der Steuersatz für sogenannte Kampfhunde (§ 3 Absatz 2). Statt 150 Euro kostet die Haltung eines Kampfhundes fortan 204 Euro. Für den zweiten zahlt der Bürger 408 Euro statt vorher 300 Euro und für jeden weiteren sogenannten Kampfhund (vormals 450) ab 2015 stolze 612 Euro.
Zwar hat Niedersachsen als einziges Bundesland keine Rassenliste, allerdings werden Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander als generell gefährliche Hunde eingestuft. Insgesamt soll die Erhöhung der Steuersätze zu Mehreinnahmen von etwa 4.400 Euro führen. Zum Vergleich die Steuersätze der Nachbarkommunen: Samtgemeinde Bad Eilsen: für den ersten Hund 48 Euro; zweiter Hund 72 Euro, jeder weitere 96 Euro. Sogenannte Kampfhunde: für den ersten 540 Euro, den zweiten 900 Euro, weitere 1.296 Euro. Stadt Obernkirchen und Ortsteile: Ersthund 52 Euro, jeder zweite Hund 77 Euro, weitere Hunde 103 Euro. Foto: wa