Auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Nenndorf häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot. Laut Paragraph 5 (3) h der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Samtgemeinde Nenndorf ist es nicht gestattet Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen Blinden- oder Assistenzhunde. Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt erklärt gegen erklärt gegenüber der Presse, dass künftig die Kontrollen vor Ort verschärft werden.