SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und WGL waren sich einig. Die vier Fraktionen des Samtgemeinderates Lindhorst folgten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und nahmen einmütig zur Kenntnis, dass keine Möglichkeit besteht, für die Schulferien ein Betreuungsangebot für Schüler der Grundschule Lindhorst einzurichten. Die Kenntnisnahme setzte den Schlusspunkt unter einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Diese hatte im Oktober 2014 beantragt, die Verwaltung möge die Möglichkeit einer Ferienbetreuung auszuloten. Bei der Recherche der Thematik durch die Verwaltung stellte sich heraus, dass der Gesetzgeber klare Vorschriften für die Einrichtung einer solchen Gruppe erlassen hat. Danach bedarf es für die Durchführung einer solchen Maßnahme einer Betriebserlaubnis. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis setzt unter anderem die fachliche Eignung des eingesetzten Personals voraus. Es wird mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Erzieher und zum Sozialassistenten verlangt. Jeweils zwei Fachkräfte kümmern sich um eine Gruppe. Zwölf Bewerbungen gingen bei der Verwaltung der Samtgemeinde auf eine Stellenausschreibung ein. Kein Bewerber wies die notwendige fachliche Qualifizierung auf. Die Folge: Eine Betreuung in den Ferien wird es für die Schüler der Grundschule Lindhorst nicht geben.