Derzeit wird bei der Nutzung des ÖPNV durch die Flüchtlinge zwischen amtlichen Fahrten und Fahrten aus privatem Anlass unterschieden. Bei den amtlichen Fahrten werden die Flüchtlinge gebeten, außerhalb der EAE Termine, beispielweise bei Ärzten oder Behörden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dabei ist das Land per Gesetz verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen. Für die Fahrten in der Freizeit müssen die Flüchtlinge bisher selbst aufkommen. Nun ist ab dem 1. Oktober eine vollständige Übernahme der Fahrtkosten in Bussen und Bahnen durch das Land unabhängig vom Anlass vorgesehen. Die räumliche Nutzungsmöglichkeit ist dabei auf den jeweiligen Landkreis, in dem sich die EAE des Landes befindet, begrenzt.