Wichtig sei vor allen Dingen die richtige Information darüber, was man beschneiden darf und was nicht. Damit es bei solchen Situationen im Nachhinein nicht zu Schwierigkeiten kommt, sollte man bei Unsicherheiten direkt beim Amt für Naturschutz nachfragen. Dann kann auch ein Ortstermin geplant werden, an dem die Mitarbeiter kostenlos vor Ort die Lage betrachten und dann aussagen können, was erlaubt ist und wie man im Sinne der Pflanzen und der Tiere am besten vorgehen sollte. Bei Fragen kann man dass Amt für Naturschutz in Person von Ulrich Tack erreichen unter 05721/703527. Grundsätzlich ist das Beschneiden von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen vom 1. März bis zum 30. September verboten. Demonstrationsobjekt war eine 25-jährige Hecke, die als lebende Begrenzung zwischen dem Naturschutzgebiet und dem Brummeshop dient. Sie besteht aus unterschiedlichen Baumarten und Gehölzern und wurde in den ganzen 25 Jahren noch nicht einmal beschnitten. Gerade bei solchen lebendigen Hecken aus unterschiedlichen Arten bestehend muss ordentlich gewirtschaftet werden: Unterschiedliche Hölzer müssen auf unterschiedliche Weise bearbeitet erden, dass Pflanze und auch Tiere weiterhin vernünftig leben können. Idealer Zeitpunkt bei einer solchen Hecke ist tatsächlich der Spätherbst, da die Tiere bis dahin die Früchte abfressen konnten und auch niemand mehr nistet. Bei einmaligem richtigem Beschneiden ist auch ein jährliches Nachschneiden nicht von Nöten. Wichtig ist vor allen Dingen die Unterscheidung welches Holz wie geschnitten werden soll. Einzelne, zu dicht stehen Pflanzen werden entnommen, aber insbesondere langlebige Baumarten wie Eiche und Buche werden erhalten und sollen sich auch entwickeln. Die Abschnitte dazwischen können zeitversetzt auf den Stock gesetzt werden. Hierbei werden Heckenabschnitte auf eine einheitliche Höhe abgekürzt, damit eine Hecke aber dicht und geschlossen bleibt und der Lebensraus so lang wie möglich ungestört bleibt, sollte die Heckenpflege alle 8 bis 12 Jahre erfolgen. Mit dem Verjüngungsschnitt kann man Sträucher auslichten, indem man nur die ältesten Triebe an der Basis entfernt und der Neuaustrieb bei guter Sonnenbestrahlung dicht erfolgen kann. Doch bei all diesen Techniken ist man immer besser mit Leuten von Fach beraten, sodass das Amt für Naturschutz jeden anhält, sich ratsuchend an sie zu wenden, damit Pflanze und Tiere gemeinsam mit den Menschen ein ungestörtes Leben führen können und die biologische Vielfalt erhalten bleibt. Foto: ha