Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Rahmen des Normenkontrollverfahrens den entsprechenden Bebauungsplan vorübergehend außer Kraft gesetzt. Anlieger hatten Bedenken bezüglich der Erreichbarkeit ihrer Grundstücke nach Fertigstellung des Neubaugebietes gerichtlich geltend gemacht. Auch wenn die Richter diese Auffassung bisher nicht bestätigen, werden zusätzliche Erhebungen zu den vorhandenen Verkehrsströmen und die Bewertung der Lärmemissionen in das neue Baugebiet hinein auf den Prüfstand zu stellen sein. „Es ist schon sehr ärgerlich für die über 400 Interessenten, die sich inzwischen für das Baugebiet gemeldet haben, wenn nun eine weitere Verzögerung um mindestens sechs Monate eintritt,” zeigt sich Gemeindedirektor Jörn Wedemeier betroffen. Die Baufirma werde in den nächsten Monaten voraussichtlich andere Maßnahmen für die Gemeinde umsetzen und nach Abschluss des Korrekturverfahrens zum Bebauungsplan die Erschließungsarbeiten fortsetzen. Mit einem Verkauf der Grundstücke rechnet Gemeindedirektor Wedemeier nicht vor Juni 2022. Foto: gi