Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass das Mofa diese Geschwindigkeit aufgrund technischer Veränderungen erreicht hat. Es war in diesem Bereich führerscheinpflichtig geworden.
Einen Führerschein der Klasse M konnte der jugendliche Fahrer allerdings nicht vorweisen. Er muss jetzt mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, sein Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurückbauen und von einem Sachverständigen begutachten lassen.