Die Region Hannover und der DLRG Bezirk Hannover-Land e. V. haben am 19. März den entsprechenden „Beauftragungsvertrag über die Wasserrettung am Steinhuder Meer” mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2009 unterzeichnet. Damit wurde sicher gestellt, dass die Wasserretter in diesem Jahr ihren Dienst bereits an Karfreitag mit dem offiziellen Beginn der Saision auf dem Meer, beginnen konnten.
Durch die geänderte „Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung” gilt das vom 1. November bis 31. März festgeschriebene Befahrungsverbot des Steinhuder Meeres wegen der frühen Ostertage in diesem Jahr bereits ab Gründonnerstag nicht mehr.
Vom 21. März bis zum 31. Oktober 2008 ist ein DLRG-Motorrettungsboot an den Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen sowie in den Sommerferien der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils in der Zeit von 9. bis 19 Uhr an der „Weißen Düne” in Mardorf einsatzbereit.
„Die Region Hannover hat ihre Verpflichtung zur Sicherstellung des Rettungsdienstes auch im Bereich der Wasserrettung in der Vergangenheit trotz Widerstands der Kostenträger immer verdeutlicht.
Durch die im Oktober 2007 im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes erfolgte Klarstellung, dass Wasserrettung Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes und somit Aufgabe des kommunalen Rettungsdienstträgers ist, hat der Gesetzgeber die Rechtsauffassung der Region Hannover bestätigt”, betonte Dr. Georg Martensen, Dezernent für Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr bei der Region Hannover.
Neben dem Motorrettungsboot der DLRG in Mardorf wird in Steinhude von der Freiwilligen Feuerwehr Steinhude rund um die Uhr ein weiteres Motorrettungsboot in Bereitschaft gehalten.
Darüber hinaus unterstützt die Wettfahrtvereinigung Steinhuder Meer e.V. bei größeren Schadenslagen die Wasserrettung mit ihren Booten.
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