Bei der Durchsuchung eines landwirtschaftlichen Anwesens in Probsthagen, hatten Diensthunde der Polizei an einer Stelle im Garten angezeigt. Aufgrund verschiedener Hinweise und der Vernehmung einer Zeugin, die den Mann vermutlich als letzte lebend gesehen hatte, hatten die Ermittler den Verdacht, dass der Vermisste möglicherweise Opfer einer Straftat geworden war.
Unter Beteiligung des die Ermittlung führenden Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft Bückeburg, wurde das Gebäude und der weitläufige Garten von vier Diensthundführern mit ihren Hunden durchsucht.
„Scooter” aus Hildesheim, „Lando” aus Stade sowie „Hannes” und „Drago” aus Osnabrück zeigten an ein und derselben Stelle an. Unter Einsatz eines Kleinbaggers und Unterstützung durch Bauhofmitarbeiter wurde in mehr als einem Meter Tiefe ein offenbar gründlich verpackter Leichnahm entdeckt, teilte Polizeisprecher Acel Bergmann am Mittwoch mit. Die ebenfalls am Leichenfundort anwesenden Gerichtsmediziner aus Hannover übernahmen noch vor Ort die Untersuchungen, die später in der Gerichtsmedizin in Hannover fortgesetzt wurden.
Fest steht mittlerweile, dass es sich bei dem Leichnahm um den vermissten 61-jährigen Mann handelt. Aufgrund der Aussage einer Bekannten aus dem Umfeld des Opfers, richtet sich ein Tatverdacht gegen einen 49-jährigen Mann aus Stadthagen. Im Laufe der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, der Tatverdächtige könnte sich in Göttingen aufhalten. Dort wurde der Mann festgenommen und auf Antrag des Staatsanwaltes dem Haftrichter vorgeführt. Dieser verkündete dem Tatverdächtigen die Untersuchungshaft.
Eine besondere Leistung haben in diesem Fall die Spürhunde der Polizei geleistet. Die Leiche war in über einem Meter Tiefe vergraben und zusätzlich verpackt worden. Der Auffindeort befindet sich draußen und war mehrere Wochen der Witterung ausgesetzt.
Trotzdem hatten drei der vier Hunde ohne Zögern die richtige Stelle angezeigt. Weitere Angaben, insbesondere über Todesursache, Einzelheiten zu den Ermittlungen oder einer möglichen Motivlage machen Staatsanwaltschaft und Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.