Der Fahrzeugführer hatte sich daraufhin zu Fuß vom Unfallort entfernt.
Er konnte aber aufgrund eindeutiger Zeugenaussagen von den eingesetzten Beamten im Nahbereich des Hergangs angetroffen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass der 50-Jährige deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Der Führerschein wurde beschlagnahmt, und da der Unfallverursacher keinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik hat, wurde von der Staatsanwaltschaft die Zahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet.
Die Nacht musste der Mann zur Ausnüchterung in einer Gewahrsamszelle des Polizeikommissariats verbringen.