In der Pressemitteilung erklärt Reese gleichzeitig, dass die Solarpark Schaumburg GbR noch immer in der Pflicht sei, den Nachweis zu erbringen, dass die im Zuge der Installation der Solaranlage vorgenommenen Veränderungen dem Baurecht entsprechen. Die Pressemitteilung im Wortlaut:
„Die Samtgemeinde hat in Ersatzvornahme die Stellungnahme eines Sachverständigen zur Schließung der Sporthalle Haste eingeholt.
Eine gefahrlose Nutzung der Halle ist während der Schneeperiode möglich, wenn die nach der Installation der Solaranlage verbleibenden Rest-Schneegewichte nicht überschritten werden. Die Samtgemeinde wird durch ständiges Messen und gegebenenfalls Räumen sicherstellen, dass die Dachbelastung nicht überschritten wird.
Die Halle ist wieder zur Nutzung freigegeben.
Der Streit um den ordnungsgemäßen Zustand des durch die Solaranlage veränderten Daches ist damit noch nicht erledigt. Hierüber verlangt die Samtgemeinde eine Übereinstimmungserklärung hinsichtlich des gültigen Baurechts. Die Nachweise zu erbringen ist Angelegenheit des Nutzers.”