Das Landesgericht Bückeburg hat die Berufung des klagenden Tennisvereins Blau-Weiß Bad Nenndorf gegen die Stadt Bad Nenndorf zurückgewiesen. Als Grund führt das Gericht auf das der Pachtvertrag des Vereins aufgehoben wurde. Ein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil ist nicht möglich.