Gründer können bei der NBank einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „Gründercoaching Deutschland” stellen. Hierbei werden Beratungskosten in der Start- und Festigungsphase eines Unternehmens bis fünf Jahre nach der Existenzgründung gefördert. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit können in den ersten zwölf Monaten bis zu 90 Prozent als Zuschuss zu den Beratungsdienstleistungen erhalten, alle weiteren Gründungen können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent beantragen.
Das Programm „Gründungscoaching Niedersachsen” finanziert ein Coaching von Existenzgründern in der Vorgründungsphase. Gerade diese sehr wichtige Phase, in der Weichenstellungen vorgenommen werden, war bislang ein weißer Fleck in der Beratungsförderung. Der Zuschuss in diesem Förderprogramm beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gründungen aus Hochschulen und Übernahmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent.
Interessierte Gründer oder etablierte Unternehmen, die gezielte Nachfragen zu Förderprogrammen des Landes haben, sollten den Kontakt zur Wirtschaftsförderung suchen. Dort können sie einen Termin für den Beratungssprechtag vereinbaren. Ansprechpartnerin ist Frau Anja Gewald, unter Telefonnummer 05721/703353. Über zukünftige Termine informiert auch der Veranstaltungskalender des Landkreises unter www.schaumburg.de.